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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 694/2016 vom 12.10.2016
Verlauf der Stromtrasse A-Nord zwischen Niedersachsen und NRW
Der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) Amprion hat die erste Dialogphase des Gleichstromprojekts A-Nord gestartet. Der Übertragungsnetzbetreiber begleitet die Suche nach der bestmöglichen Verbindung zwischen Emden Ost an der Nordsee und dem Raum Osterath im Rheinland von Anfang an mit Informations- und Dialogangeboten. Diese frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird sich bis Anfang des Jahres 2018 erstrecken. Bevor Amprion genaue Trassenkorridore ermittelt, sind in mehreren Stufen Gespräche mit Interessengruppen, Bürgern sowie Verwaltung und Politik geplant.
Die Städte und Gemeinden, die im Untersuchungsraum für die zukünftige Trasse liegen, wurden bereits von Amprion angeschrieben. In Nordrhein-Westfalen sind von den Planungen betroffen die Kreise Steinfurt, Borken, Wesel, Recklinghausen, Kleve, Viersen und Mettmann. Den aktuellen Untersuchungsraum für die spätere Festlegung des Trassenkorridors und weitere Informationen rund um das Projekt A-Nord finden Sie auf der Projektseite von Amprion unter http://netzausbau.amprion.net/projekte/nord/projektbeschreibung .
Das Projekt A-Nord bildet den rund 300 Kilometer langen nördlichen Teil des Korridors A. Dieser zählt zu den drei Hauptschlagadern der Energiewende. Nach Fertigstellung wird diese Gleichstromverbindung eine große Menge der elektrischen Energie aus dem windreichen Norden in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands transportieren. Während der südliche Teil als Hybridfreileitung realisiert werden soll, plant Amprion A-Nord vorrangig als Erdkabel. Ziel der Planungen ist es, eine möglichst geradlinige Trasse zu finden. Verfahrensführende Behörde ist die Bundesnetzagentur. Die Inbetriebnahme der Leitung ist für das Jahr 2025 geplant.
Das Genehmigungsverfahren für A-Nord, Vorhaben Nr. 1 im Bundesbedarfsplangesetz, ist zweistufig aufgebaut: Ziel der Bundesfachplanung ist es, den bestmöglichen Trassenkorridor für die Leitung festzulegen und dabei die Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt gleichermaßen zu berücksichtigen. Dies ist eine verbindliche Vorgabe für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren, in dem der konkrete Trassenverlauf bestimmt und das Vorhaben durch die Bundesnetzagentur rechtlich zugelassen wird. Die Pläne beschreiben detailliert die Realisierung des Bauvorhabens. In beiden Genehmigungsverfahren beteiligt die Bundesnetzagentur Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit in Form von Antragskonferenzen und Erörterungsterminen.
Az.: 28.6.12-001/001 we