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StGB NRW-Mitteilung 549/1999 vom 20.08.1999
Verletzung von Lizenzrechten
Der Interministerielle Koordinierungsausschuß für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (IMKA) weist in einem Schreiben vom 21.06.1999 an den Deutschen Städte- und Gemeindebund auf eine Fehlentwicklung im Umgang mit Software hin, deren kostenfreie Nutzung der öffentlichen Verwaltung vorbehalten ist.
Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) hat 1997 durch eine private Organisations- und Personalberatung ein Softwaretool zur Erstellung in IT-Wirtschaftlichkeitsbedingungen gem. der Empfehlung der IT-WiBe erstellen lassen. Diese Software wurde allen Stellen der öffentlichen Verwaltung zur kostenfreien Verwendung zur Verfügung gestellt. Für Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung wurde von der o.a. Firma eine kostenpflichtige Version erstellt.
Der IMKA stellt fest, daß sich in letzter Zeit Fälle häufen, in denen Privatfirmen die Unterstützungssoftware kostenfrei durch Behörden zur Verfügung gestellt oder kurzfristig die Software "ausgeliehen" wurde.
Es wird schließlich darauf hingewiesen, daß die herausgegebene Unterstützungssoftware ausschließlich innerhalb der öffentlichen Verwaltung eingesetzt werden darf. Eine Weitergabe oder ein Verleih an Stellen außerhalb der Verwaltung stellt eine Lizenzverletzung dar.
Az.: IV/2 038-00-0