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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 651/2020 vom 23.10.2020
Vermeidung des Ausbruchs und der Ausbreitung von COVID-19 in den Landeseinrichtungen für Geflüchtete in NRW
Rahmenkonzept des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI)
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) hat für die o.g. Landeseinrichtungen ein Rahmenkonzept zur Vermeidung des Ausbruchs und der Ausbreitung von COVID-19 in den Landeseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen erarbeitet.
Bei der Erstellung dieses Rahmenkonzepts wurde das MKFFI durch den Beratungsstab zum psychosozialen Krisenmanagement in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes - besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Bezirksregierungen, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe, des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen, der Psychosozialen Zentren NRW und weiteren Expertinnen - unterstützt.
Dabei wurde sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Gesundheitsämter zu „Prävention und Management von COVID-19 Erkrankungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende (im Sinne der §§ 44, 53 Asylgesetz [AsylG])“ – orientiert.
Das Rahmenkonzept soll die Einrichtungen dabei unterstützen, zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnverpflichtung in einer Landeseinrichtung sinnvolle an die örtlichen Gegebenheiten angepasste Präventionsmaßnahmen vor dem Auftreten einer Infektion zu ergreifen und zugleich eine Orientierungshilfe für die im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu treffenden Maßnahmen sein.
Dieses Konzept ist für Kommunen nicht verbindlich – kann aber mitunter eine Hilfestellung vor Ort sein.
Das Konzept sowie ein Powerpoint-Vortrag dazu können im Mitgliederbereich unter Fachinformationen - Fachgebiete - Recht, Personal, Organisation - Flüchtlingsbetreuung – Gesundheitswesen abgerufen werden oder Sie klicken direkt hier.
Az.: 16.1.4.2-012