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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 161/1998 vom 05.04.1998
Vermittlungsvorschlag zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
Zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts hat der Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat am 2. März 1998 Änderungsvorschläge beschlossen. Sie sollen in erster Linie die Stellung der Gemeinden stärken.
So soll schon als Gesetzeszweck festgehalten werden, daß die Gemeinden in Erfüllung ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Allgemeininteresse die örtliche Energieversorgung sicherstellen. Sie sollen die Erfüllung dieser Aufgabe selbst übernehmen oder Dritte damit beauftragen können.
Der Vorschlag des Vermittlungsausschusses zielt weiterhin darauf ab, die Netzzugangstarife unabhängig von der Entfernung zwischen Einspeiser und Abnehmer festzusetzen ("Briefmarkentarif"). Die Netzzugangsentgelte sollen grundsätzlich rein arbeitsabhängig gestaltet sein. Leistungsabhängige Tarife sollen nur in begründeten Ausnahmefällen ergänzend angeboten werden dürfen.
Nach dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses sollen die Gemeinden durch Satzung und Verträge regeln können, daß die Lieferung von Elektrizität im Gemeindegebiet ausschließlich durch ein oder mehrere Unternehmen erfolgt, wenn dies erforderlich ist. Dabei sollen die Gemeinden zwischen verschiedenen Vertragstypen wählen können:
Der Vertragsgestaltung ohne Versorgungspflicht für bestimmte Kundengruppen,
der Vertragsgestaltung mit Versorgungspflicht für bestimmte Kundengruppen (Garantielieferung),
der Vertragsgestaltung mit der Einräumung der Stellung als alleiniger Verkäufer.
Weitere Änderungen betreffen das Recht der Gemeinden, für den örtlichen Netzbetrieb Konzessionsverträge abzuschließen. Unter anderem sollen auch die bei Inkrafttreten des Gesetzes vereinbarten Konzessionsabgaben fortgelten.
Schließlich spricht sich der Vermittlungsvorschlag dafür aus, dem Netzzugang von Elektrizität aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung Vorrang einzuräumen.
Die Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses sind am 5.3.1998 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der Gruppe der PDS abgelehnt worden.
Az.: G/3-811-00