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StGB NRW-Mitteilung 552/2013 vom 12.07.2013
Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz
Nach Zustimmung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtages hat die Ministerin für Schule und Weiterbildung am 13. Mai 2013 die neue Verordnung zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz erlassen. Die Verordnung tritt zum 1. August 2013 in Kraft und regelt u.a. die nach dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz noch ausstehenden Einzelheiten zur kommunalen Klassenrichtzahl. Die Änderungsverordnung findet sich im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2013 auf Seite 245.
Az.: IV/2 209-1