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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 314/2010 vom 13.08.2010
Verordnung zu Personalausweisgebühren
Nachdem das Bundesinnenministerium den Änderungswünschen des Bundesrates nachgekommen ist, stehen jetzt die Gebühren für den neuen Personalausweis ab 1. November 2010 fest. Dieser wird für Antragssteller ab 24 Jahren 28,80 Euro und für Antragssteller unter 24 Jahren statt ursprünglich 19,80 Euro nunmehr 22,80 Euro kosten. Die Gebührenfreiheit für die erstmalige Beantragung eines Personalausweises für Antragsteller zwischen 16 und 18 Jahren wurde gestrichen. Die Gebührenreduzierung oder -befreiung für die Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige bleibt fakultativ. Der vorläufige Personalausweis wird 10 Euro kosten. Zwei Jahre nach Einführung des neuen Personalausweises soll der Verwaltungskostenanteil der Personalausweisgebühr von derzeit 6 Euro unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände erneut überprüft werden.
Zur weiteren Information verweisen wir auf unseren Schnellbrief Nr. 78/2010 vom 13.07.2010 nebst Anlagen sowie die Kurzmeldung des Bundesinnenministeriums vom 06.08.2010. Diese Dokumente sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des Städte- und Gemeindebundes abrufbar unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Recht und Verfassung/Pass- und Personalausweisrecht.
Az.: I/2 113-01