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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 367/2009 vom 29.05.2009
Verordnung zum Ferienreiseverkehr
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung weist darauf hin, dass die Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße und Verkehrslenkungsmaßnahmen für die Hauptreisezeit 2009 erneut beschlossen wurde. Damit dürfen auf den in der Ferienreiseverordnung genannten Autobahnstrecken und Bundessstraßen ab dem 01. Juli bis einschließlich 31. August 2009 an Samstagen in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr keine Lkw verkehren. Ausgenommen hierfür sind nur bestimmte Lieferverkehre zur Eisenbahn und kombinierter Güterverkehr zu Häfen und bestimmte Lebensmitteltransporte.
Die Ferienreiseverordnung ist im Wortlaut erhältlich im Internetauftritt des Justizministeriums unter bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ferreisev_1985/gesamt.pdf.
Az.: III 470-00