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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 67/2013 vom 18.01.2013
Verordnung zum Tariftreuegesetz später in Kraft
Mit Schnellbrief Nr. 188 vom 21.12.2012 hatten wir die StGB NRW-Mitgliedskommunen über den Entwurf einer „Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW“ (VO TVgG) informiert. Nach dem Verordnungsentwurf war geplant, dass die Rechtsverordnung nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Wirtschaftsausschuss des Landtags am 01.03.2013 in Kraft tritt. Diese Sitzung fand am 16.01.2013 statt. Wir hatten im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände und des VKU NRW vorab den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses unsere Anregungen und Bedenken zur geplanten Rechtsverordnung zugeleitet.
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 16.01.2013 wurde das Einvernehmen entgegen der ursprünglichen Planung nicht hergestellt, sondern nach Beratung unserer Stellungnahme und auf Antrag der FDP-Fraktion die Durchführung einer Sachverständigenanhörung beschlossen. Diese wird am 25.02.2013 stattfinden. Da der Wirtschaftsausschuss den Verordnungsentwurf anschließend in einer weiteren Sitzung beraten wird, wird sich das Inkrafttreten der Rechtsverordnung um mindestens einen Monat verschieben.
Az.: II gr-ko