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StGB NRW-Mitteilung 261/1997 vom 20.05.1997
Verordnung zur neuen Aussiedlerzuweisung
In den Mitteilungen vom 20.03.1997 (S. 107; Nr. 143) hatten wir berichtet, daß sich die Verabschiedung der Aussiedlerzuweisungsverordnungsnovelle infolge einer erforderlich gewordenen Anhörung des Ausschusses für Migrationsangelegenheiten verzögern würde. Nunmehr ist der Geschäftsstelle bekannt geworden, daß der vorgelegte Referentenentwurf die ungeteilte Zustimmung des Migrationsausschusses erfahren hat und anschließend von der Landesregierung mit Beschluß vom 29.04.1997 verabschiedet wurde. Damit wird nach Bekanntgabe der Aussiedlerzuweisungsverordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt NW die Novelle in Kraft treten.
Die neue Aussiedlerzuweisungsverordnung sieht vor, daß für die Berechnung des Aufnahmesolls die Zuweisungen der letzten vier Jahre berücksicht werden. Außerdem wird die Aufnahmequote von 175 auf 125 % verringert.
Az.: I/3-850-2