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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 518/2002 vom 05.09.2002
Verrechtlichung der Verbändevereinbarungen durch Änderung des EnWG verzögert sich weiter
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am 12. Juli 2002 auch gegen das entsprechend der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses veränderten Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (vgl. Mitteilungen vom August 2002, lfd. Nr. 441) Einspruch eingelegt. Er begründet dies nochmals mit der Ablehnung der geplanten Verrechtlichung der Verbändevereinbarungen Strom und Gas. Durch eine solche Regelung werde die Kalkulation der Netznutzungsentgelte weitestgehend einer kartellrechtlichen Kontrolle entzogen. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundestag Anfang September den Einspruch des Bundesrates überstimmt.
Der Bundesrat hat am 12. Juli 2002 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2002 verabschiedeten Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts nicht zuzustimmen. Für den Fall, dass das Gesetz entgegen der Auffassung des Bundesrates zustimmungsbedürftig ist, hat der Bundesrat mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen, gegen das Gesetz Einspruch einzulegen (Bundesrats-Drucksache 611/02 (Beschluss) vom 12. Juli 2002).
Der Einspruch des Bundesrates kann durch einfache Mehrheit des Bundestages überstimmt werden. Es ist damit zu rechnen, dass dies auf einer der Sitzungen des Bundestages am 12. oder 13. September 2002 geschieht. Es bestehen keine Anzeichen dafür, dass der Bundesrat auf seiner Auffassung, dass es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz handelt, insoweit beharrt, als dass er das Bundesverfassungsgericht in dieser Frage anrufen wird.
Az.: G/3 811-00