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StGB NRW-Mitteilung 277/1999 vom 05.05.1999
Versand von Wahlbenachrichtigungen
Die Deutsche Post AG hat ein Rechtsgutachten zur Problematik des Datenschutzes bei Nutzung des elektronischen Briefdienstes ePost vorgelegt. Außerdem hat sie über die Preise für die Inanspruchnahme dieses Dienstes bei der Versendung von Wahlbenachrichtigungskarten informiert.
Die Deutsche Post AG bietet an, Wahlbenachrichtigungskarten und andere standardisierte Sendungen durch den elektronischen Briefdienst ePost zu versenden. Nach Angaben der Deutschen Post AG ist für die Inanspruchnahme dieses Dienstes - unabhängig von der Stückzahl bei Wahlbenachrichtigungskarten einmalig ein Festbetrag von DM 250,00 zu zahlen. Die Erstellung einer kleinen Karte kostet 4,8 Pfennig, während für eine große Karte ein Entgelt von 5,6 Pfennig zu entrichten ist. Diese Preise verstehen sich zuzüglich des Beförderungsentgeltes.
Auch auf die vielfach diskutierte Frage des Datenschutzes hat die Deutsche Post AG reagiert. Sie hat ein Rechtsgutachten zur Zulässigkeit des Drucks und Versands von Lohnsteuerkarten im ePost-Verfahren vorgelegt. Dieses beschäftigt sich auch mit datenschutzrechtlichen Fragestellungen und sieht hier keinerlei Bedenken.
Unabhängig von der Inanspruchnahme des ePost-Dienstes hat die Deutsche Post AG Ansprechpartner benannt, die hinsichtlich der automationsgerechten Gestaltung von Wahlsendungen kontaktiert werden können. Eine entsprechende Gestaltung aller Wahlsendungen gewährleistet eine zügige und termingerechte Bearbeitung der Sendung. Als Ansprechpartner für Nordrhein-Westfalen sind benannt:
Herr Hans Engel und Frau Uschi Rueben, Tel.: 0241 927 13 134.
Az.: I/2 024-50