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StGB NRW-Mitteilung 533/2008 vom 08.08.2008
Versandapotheke und Zuzahlungspflicht
Eine Versandapotheke darf lt. einem Urteil ihre Kunden nicht von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht für Arzneimittel befreien – auch nicht über Rabatte auf Umwegen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden (AZ: 13 ME 61/08). Die Apotheke hatte ihren Kunden die Eigenbeteiligung ersparen wollen, indem sie ihnen über deren Krankenkassen „Zuzahlungsgutscheine“ zukommen ließ. Diese konnten sie bei einer späteren Bestellung verschreibungspflichtiger Medikamente einlösen. Das Vorgehen verstoße nach Angaben des Gerichtes gegen die nach der Arzneimittelverordnung vorgesehene Preisbindung.
Az.: III/2 535