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StGB NRW-Mitteilung 397/1996 vom 20.08.1996
Verschiebung der Rückführung von bosnischen Bürgerkriegsflüchtlingen
Der von den Innenministern des Bundes und der Länder am 26.01.1996 beschlossene Stufenplan zur Rückführung von bosnischen Bürgerkriegsflüchtingen, nach dem mit der Rückführung der ersten Gruppe von Flüchtlingen am 01.07.1996 begonnen werden sollte, gilt nicht mehr. Der Bundesinnenminister hat im Anschluß an die Sitzung der Innenminister vom 03.05.1996 erklärt, daß mit der Rückführung in jedem Falle nicht vor dem 01.10.1996 begonnen werden könne. Daraufhin hat das Innenministerium NW die Ausländerbehörden angewiesen, alle ausgesprochenen Duldungen nach § 54 AuslG mindestens bis zum 01.10.1996 zu verlängern. Der Innenminister kündigte außerdem an, über das Thema frühestens wieder im April 1997 zu sprechen.
Az.: I/3-810-1