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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 345/2020 vom 19.05.2020
Verschiebung des Zensus 2021
Mit Schreiben vom 06.04.2020 teilte das Ministerium für Inneres mit, dass sich im Zuge der Corona-Pandemie eine Verschiebung des für 2021 vorgesehenen Zensus konkretisiere.
Hierüber haben wir bereits mit Mitteilung vom selben Tage informiert. Im Nachgang haben wir Herrn Staatssekretär Mathies mit der Bitte um zeitnahe Klarstellung angeschrieben.
Eine Verschiebung des Zensus wäre aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Die verschiedenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie binden insbesondere die personellen Ressourcen der Kommunen. Erschwerend tritt hinzu, dass die Anwerbung von Erhebungsbeauftragten, die Implementierung der abgeschotteten Statistikstellen oder auch die Durchführung des Zensus selbst gegenwärtig und wohl auch in näherer Zukunft kaum möglich sein dürften. Außentätigkeiten der Erhebungsbeauftragten im Rahmen der Haushaltsstichprobe wären aus infektionsschutzrechtlichen Gründen kaum verantwortbar.
Das Schreiben ist für Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich unter Fachinformationen - Fachgebiete Recht, Personal und Organisation - Zensus 2021 abrufbar.
Az.: 18.2.3-002/002