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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 397/2014 vom 02.06.2014
Verschuldung der NRW-Kommunen Ende 2013
Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände Nordrhein-Westfalens erreichten Ende 2013 mit 59,8 Mrd. Euro einen neuen Höchststand. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, ergibt sich damit für jeden Einwohner rein rechnerisch eine Verschuldung von 3.408 Euro. Bei dieser Betrachtung sind neben den Schulden der Kernhaushalte auch die Schulden der kommunalen Eigenbetriebe, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen und der kommunale Anstalten öffentlichen Rechts enthalten.
Merkmal | Schulden1) am 31.12. | Zu- (+) bzw. Abnahme (—) | ||
2003 | 2013 | |||
| a | 40.337 | 59.797 | +48,2% |
b | 2.232 | 3.408 | +52,7% | |
davon | a | 31.821 | 47.769 | +50,1% |
b | 1.761 | 2.722 | +54,6% | |
davon | a | 24.945 | 22.266 | −10,7% |
b | 1.380 | 1.269 | −8,0% | |
| a | 6.877 | 25.302 | +267,9% |
b | 380 | 1.442 | +279,5% | |
aus den kommunalen Kernhaushalten ausgegliederte Einheiten2) | a | 8.516 | 12.029 | +43,4% |
b | 471 | 686 | +45,6% |
1) abzüglich der in ausgegliederten Einheiten aufgenommenen Schulden beim Träger
2) Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sowie Anstalten öffentlichen Rechts
Ende 2003 hatte der Schuldenstand noch bei 40,3 Mrd. Euro gelegen. Die durchschnittliche Pro—Kopf—Verschuldung war 2013 um 52,7 Prozent höher als im Jahr 2003 (damals 2.232 Euro).
Die Schulden der kommunalen Kernhaushalte beliefen sich Ende 2013 auf 47,8 Mrd. Euro; sie setzten sich aus Kassenkrediten in Höhe von 25,3 Mrd. Euro und langfristigen Verbindlichkeiten (Investitionskredite) in Höhe von 22,3 Mrd. Euro zusammen. Während sich die Kredite für Investitionen gegenüber 2003 um 10,7 Prozent verringerten, erhöhten sich die zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe aufgenommenen Kassenkredite um 267,9 Prozent.
Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreise finden sich im Internet unter: http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2014/pdf/141_14.pdf. [Quelle: IT.NRW]
Az.: IV/1 912-01/0