Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 21/2023 vom 17.01.2023

Verschuldung Öffentlicher Gesamthaushalt – 3. Quartal 2022

Am 21. Dezember 2022 hat das Statistische Bundesamt die vorläufigen Zahlen zur Verschuldung des Öffentlichen Gesamthaushalts zum 30. September 2022 veröffentlicht. Beim nicht-öffentlichen Bereich beläuft sich der Schuldenstand nunmehr auf insgesamt 2.324,98 Mrd. Euro (27.652 Euro/Einw.). Im Vergleich zum Jahresende 2021 stieg die Verschuldung damit lediglich um 0,2 Prozent (3,9 Mrd. Euro) an. Gegenüber den Zahlen zum Ende des 2. Quartals 2022 sank die Verschuldung sogar um 0,8 Prozent (19,0 Mrd. Euro).

Die kommunale Verschuldung beträgt nunmehr 137 Mrd. Euro. Hiervon sind 29 Mrd. Euro Kassenkredite. Der Kassenkreditbestand konnte, auch durch Landesentschuldungsprogramme, weiter verringert werden. Gleichwohl sind die von den Kommunen aufgenommenen Schulden zur kurzfristigen Liquiditätssicherung immer noch besorgniserregend hoch und setzen die hochverschuldeten Kommunen, besonders vor dem Hintergrund der Zinswende, unter enormen finanziellen Druck, den sie allein nicht bewältigen können. Auch vor dem Hintergrund der grundgesetzlich angestrebten Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse muss daher endlich eine Lösung für die kommunale Altschuldenproblematik gefunden werden.

Gegenüber dem Jahresende 2021 wuchs die Verschuldung des Bundes um 1,7 Prozent (25,8 Mrd. Euro) auf 1.547,2 Mrd. Euro. Der Schuldenanstieg des Bundes ist auf den weiterhin erhöhten Finanzierungsbedarf des Bundes und seiner Sondervermögen infolge der Pandemiesituation der vergangenen Jahre und der aktuellen Energiekrise zurückzuführen. So beläuft sich die Verschuldung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zum Ende des 3. Quartals 2022 auf 34,8 Mrd. Euro, was 8,5 Prozent bzw. 3,3 Mrd. Euro weniger als zum Jahresende 2021 sind. Der WSF wurde im März 2020 eingerichtet, um den wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Volkswirtschaft entgegenzuwirken, und wurde im Oktober dieses Jahres als Teil des wirtschaftlichen Abwehrschirms gegen die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine reaktiviert und neu ausgerichtet. Über den WSF soll nun unter anderem die Gaspreisbremse finanziert werden. Für diesen und weitere Zwecke wurden bis Ende des 3. Quartals 2022 aber noch keine Schulden aufgenommen. Gleiches gilt für das neu gegründete Sondervermögen Bundeswehr. Die Verschuldung der beiden größten Extrahaushalte des Bundes, Finanzmarktstabilisierungsfonds (zu 2021 +6,6 Prozent auf 82,8 Mrd. Euro) und Investitions- und Tilgungsfonds (zu 2021 +0,5 Prozent auf 16,2 Mrd. Euro), nahm hingegen zu.

Die Länder konnten sowohl im Vergleich zum Jahresende 2021 (-3,7 Prozent bzw. -24,8 Mrd. Euro) sowie dem Vorquartal (-3,0 bzw. -18,9 Prozent) Schulden abbauen. Ihr Schuldenstand beläuft sich auf nunmehr 613,7 Mrd. Euro.

Auf Ebene der Gemeinden und Gemeindeverbände wuchs der Schuldenstand gegenüber dem Jahresende 2021 hingegen spürbar um 2,2 Prozent bzw. 2,9 Mrd. Euro auf nun 137,043 Mrd. Euro (1.7612 Euro/Einw.) an. Gegenüber dem 2. Quartal 2022 war ein leichter Anstieg des Schuldenstands um 49 Mio. Euro zu verzeichnen. Die Entwicklung verlief aber regional unterschiedlich: Während die Schulden statistisch vor allem in den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Bayern (+7,7 Prozent), Baden-Württemberg (+7,0 Prozent) und Sachsen-Anhalt (+6,2 Prozent) deutlich anstiegen, gingen sie insbesondere in Thüringen (-3,9 Prozent) und im Saarland (-3,7 Prozent) zurück. Der kommunale Kassenkreditbestand beträgt zum Ende des 3. Quartals 2022 insgesamt 28,908 Mrd. Euro. Die Wertpapierschulden belaufen sich auf insgesamt 2,856 Mrd. Euro. Die kommunalen Investitionskredite hatten zuletzt eine Volumina von 105,279 Mrd. Euro.

Betrachtet man nur die Kernhaushalte, so belaufen sich die kommunalen Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich auf 119,462 Mrd. Euro. Davon sind 28,231 Mrd. Euro Kassenkredite und 2,856 Mrd. Euro Wertpapierschulden.

Hinsichtlich der Verteilung der Verschuldung auf kreisfreie Städte, kreisangehörige Gemeinden und Ämter, Landkreise und Bezirksverbände (Kernhaushalte) ergibt sich folgendes Bild:

Kreisfreie Städte:  46,4 Mrd. Euro
Kreisangehörige Gemeinden und Ämter:  56,7 Mrd. Euro
Landkreise:  15,5 Mrd. Euro
Bezirke:  0,9 Mrd. Euro

Die Fachserie zum vorläufigen Schuldenstand des Öffentlichen Gesamthaushalts zum 30. September 2022 kann abgerufen werden unter www.destatis.de.

Az.: 41.5.4-001/001, 41.12.3-001/001

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