Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 322/2018 vom 02.05.2018

Verteilung der Stickoxid-Messstellen

Das Bundesverkehrsministerium hat in der Vergangenheit angezweifelt, ob die Standorte und damit die Messungen der Luftschadstoffe europaweit nach einheitlichen Kriterien und gleichermaßen exakt vorgenommen werden. Dabei schwingt die Vermutung mit, dass die Messungen in Deutschland durch die Standortwahl der Stationen systematisch zu höheren Emissionsmesswerten führen als in anderen Ländern.

Bei der Verkehrsministerkonferenz am 18. und 19. April hat das Bundesverkehrsministerium nun angeregt, die Standorte von Messstationen in Deutschland daraufhin zu überprüfen, ob sie den europäischen Vorgaben entsprechen. Konkret geht es darum zu prüfen, ob die Messstationen einen repräsentativen Verkehrsraum in den Städten betreffen, die Exposition der Bevölkerung korrekt wiedergeben und ob die Platzierung durch Bedingungen des örtlichen Umfeldes (zum Beispiel Bäume, Rückstau an Kreuzungen etc.) eine Belastungssituation zeigen, die bei normgerechter Aufstellung nicht gegeben wäre.  

Die Verkehrsminister sehen es als erforderlich an, dass Luftreinhaltepläne auf belastbaren Messergebnissen beruhen müssen, um gegebenenfalls verkehrsbeschränkende Maßnahmen zu rechtfertigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 27. Februar 2018 die Wahrung des auch unionsrechtlich verankerten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit besonders unterstrichen. Daher sind an die Qualität der Luftreinhaltepläne besondere Anforderungen zu stellen. Zudem müssen EU-Behörden die Sicherheit bekommen, dass die Einhaltung europäischer Grenzwerte nur auf Basis der einschlägigen europäischen Messvorschrift überwacht wird. Nur dann können gegebenenfalls sehr hohe Strafzahlungen im Rahmen des europäischen Vertragsverletzungsverfahrens gerechtfertigt werden. 

Der Beschluss erfolgt im Umfeld einer Diskussion darüber, ob die Messergebnisse durch die spezifische Wahl der Standorte oder durch Umfeldbedingungen mehr als unerheblich beeinflusst werden können. Auch die EU-Kommission hat in jüngerer Vergangenheit eine Studie veranlasst, mit der die Zuverlässigkeit der von Messstationen erhobenen Daten geprüft wird. Nach Presseberichten über die Studie (Magazin Der Spiegel) sind die in Deutschland gemessenen Werte im Wesentlichen nicht zu beanstanden. 

Az.: 33.1.5.2-001/003

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