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StGB NRW-Mitteilung 15/2018 vom 12.12.2017

Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas

Wie in den deutschen Medien ausführlich berichtet und auch meist kritisch moniert, hat die EU-Kommission ihre Pläne für die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas vorgelegt. Sie bilden die Antwort und gleichzeitig die Flankierung der Ideen Emannuel Macrons vom Sommer in seiner Rede an der Sorbonne in Paris.

Einige Punkte der Kommissionsvorschläge sind besonders kommunalrelevant. Allgemein ist zunächst zu bemerken, dass die aktuellen Papiere der Kommission den Bericht der fünf Präsidenten vom Juni 2015 und die Reflexionspapiere zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion und zur Zukunft der EU-Finanzen vom Frühjahr 2017 als Basis ansehen. Besonders in den Reflexionspapieren legt die Europäische Kommission einen Fahrplan für die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion mit konkreten Schritten für die kommenden 18 Monate fest. Konkret will die Kommission in den nächsten Monaten folgende Punkte angehen: 

  • Einrichtung eines Europäischen Währungsfonds (EWF), der im EU-Rechtsrahmen verankert ist und auf der Struktur des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) fußt. Auch der EWF soll gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets im Fall finanzieller Schwierigkeiten weiterhin unterstützt werden. Außerdem soll der EWF die gemeinsame „Letztsicherung für den einheitlichen Abwicklungsfonds“ übernehmen und als letzter Kreditgeber fungieren, um die geordnete Abwicklung notleidender Banken zu erleichtern. Hier stellt sich naturgemäß die Frage der Finanzierung durch die Nationalstaaten.
  • Vorschlag zur Übernahme des Inhalts des Vertrags über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion in das EU-Recht. Im Jahr 2012 hatten sich die 25 unterzeichnenden Mitgliedstaaten verpflichtet, den Inhalt des Vertrags innerhalb von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten, d.h. bis zum 1. Januar 2018, in das Unionsrecht zu überführen, was zu soliden haushaltspolitischen Rahmen auf nationaler Ebene beitragen soll. Das Europäische Parlament und der Rat werden ersucht, diesen Vorschlag bis Mitte 2019 anzunehmen. Ein Vollzug würde die einzelnen Wirtschaftspolitiken der Nationalstaaten noch enger verknüpfen.
  • Mitteilung über die möglichen Funktionen eines europäischen Wirtschafts- und Finanzministers, der gleichzeitig Vizepräsident der Kommission und Vorsitzender der Euro-Gruppe sein könnte. Dies ist im Rahmen der derzeitigen EU-Verträge bereits möglich und würde zur Installierung eines europäischen Finanzministers führen. 

Auf dem EU-Gipfeltreffen in Sibiu (Hermannstadt/Rumänien) am 9. Mai 2019 sollen die oben genannten Vorschläge entschieden werden. Am 15. Dezember 2017, anlässlich des EU-Gipfels in Brüssel, sollen die Papiere vordiskutiert werden.

Weitere Informationen: Pressemitteilung „Kommission legt Fahrplan für Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion Europas vor“, Internet: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-17-5005_de.htm (Quelle: DStGB Aktuell vom 08.12.2017).

Az.: 10.0.3

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