Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 154/2001 vom 05.03.2001
Vertragsbedingungen im IT-Bereich
Mit vier Runderlassen des Innenministeriums vom 20.12.2000, zugleich im Namen aller Landesministerien, hat das Innenministerium für den Bereich der Landesverwaltung die Anwendung von ergänzenden Vertragsbedingungen
1. für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung (EVB-IT Überlassung Typ A)
2. für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf)
3. für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung)
4. für Instandhaltung von Hardware (EVB-IT Instandhaltung)
vorgeschrieben. Diese ergänzenden Vertragsbedingungen sind von einer Arbeitsgruppe des Kooperationsausschusses "Automatisierte Datenverarbeitung Bund/Länder/kommunaler Bereich" erarbeitet und mit den betreffenden Wirtschaftsverbänden abgestimmt worden. Sie stellen eine Ergänzung der in der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) enthaltenen allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) dar und modifizieren die VOL/B für den Bereich der Informationstechnik.
Den Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie den sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, diese ergänzenden Vertragsbedingungen ebenfalls anzuwenden. Die Runderlasse des Innenministeriums sowie die Vertragsbedingungen in den genannten vier Bereichen sind veröffentlicht im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Nr. 9, vom 13. Februar 2001.
Az.: IV/1 805-03