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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 628/1998 vom 05.11.1998
Vertragsmuster mit der Deutschen Telekom AG
In den Mitteilungen vom 05.02.1998 hat die Geschäftsstelle auf die Empfehlungen des NWStGB zum Telekommunikationsbereich hingewiesen. Hierzu gehören auch die mit der Deutschen Telekom abgestimmten Empfehlungs-, Zustimmungs- und Vertragsmuster zur Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien (§ 50 Abs. 3 TKG). Nach den uns vorliegenden Informationen haben verschiedene Niederlassungen der Deutschen Telekom Kommunen Vertragsmuster übersandt, die nicht mit den zwischen der Deutschen Telekom AG und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten Musterverträgen übereinstimmen. Insbesondere das Vertragsmuster für "kleine Baumaßnahmen" hat teilweise erhebliche Abweichungen erfahren. Selbstverständlich kann jeder Vertragspartner - insbesondere unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten - vertragliche Veränderungen vorschlagen. Hierbei sollte jedoch der generell abgesprochene Rahmen nicht überschritten werden. Diese Voraussetzung ist bei den uns von einigen Kommunen übersandten Vertragsentwürfen bei weitem nicht mehr gegeben. Insbesondere sind wir der Auffassung, daß das Vertragsmuster über kleine Baumaßnahmen grundsätzlich im Zusammenhang mit dem generellen Vertrag über die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien abgeschlossen werden sollte.
Vor dem Hintergrund, daß bei den uns nun bekanntgewordenen stark abweichenden Vertragsentwürfen der Eindruck erweckt wurde, daß auch diese mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt seien, haben wir die Deutsche Telekom AG von diesen Vorfällen in Kenntnis gesetzt in der Erwartung, daß diese ihre Niederlassungen anweist, ausschließlich die abgestimmten Vertragsmuster bei den Verhandlungen mit den Kommunen zugrundezulegen. Über den weiteren Fortgang werden wir Sie unverzüglich informieren.
Az.: III/2 460-18