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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 514/1996 vom 20.10.1996
Vertragsoptimierung von Energielieferverträgen (KEB)
Städte und Gemeinden vereinbaren mit Energieversorgungsunternehmen nicht nur Konzessionsverträge, mit denen sie dem Unternehmen die Versorgung des Gemeindegebietes übertragen und zugleich ihre Straßen und Wege ausschließlich zur Benutzung zur Verfügung stellen; darüber hinaus sind die Kommunen - mit Blick auf den eigenen Gebäudebestand und die vielfältigen öffentlichen Einrichtungen und Anlagen - auch zugleich Energieverbraucher und damit Kunde des jeweiligen Energieversorgungsunternehmens. Dabei wird die Versorgung mit Strom und Gas konkret sowohl zu allgemeinen Tarifen (z. B. bei kleineren Einrichtungen) als auch nach Sondertarifen (bei energieintensiveren Einrichtungen) durchgeführt. Anders als bei den allgemeinen Tarifen, die der Genehmigungspflicht durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Technologie und Verkehr NW als Preisaufsichtsbehörde unterliegen, werden bei der Belieferung als sog. Sondervertragskunde die Vertragsbedingungen innerhalb eines Sonderenergieliefervertrages individuell ausgehandelt.
Verschiedenartige diesbezügliche Untersuchungen der Vergangenheit haben gezeigt, daß durch eine Vertragsoptimierung dieser Strom- und Gaslieferverträge bzw. auch Straßenbeleuchtungsverträge nicht nur Energieeinsparungspotentiale, sondern insbesondere auch nicht unerhebliche Kostensenkungen zugunsten der Städte und Gemeinden erreicht werden können. Vor diesem Hintergrund hat die Kommunale Energie Beratung KEB - Energieberatung für Kommunen - der Kommunalen Umwelt-Aktion U.A.N., Hannover, ihr Beratungsangebot erweitert, um den Gemeinden eine herstellerneutrale Beratung bei allen Fragen des Energieeinsatzes und der Energieversorgung zu geben. In diesem Zusammenhang hat die KEB insbesondere der Ausgestaltung von Energielieferverträgen besondere Aufmerksamkeit gewidmet und eine umfassende Datenbank als Basis für eine sachgerechte Beratung der Kommunen zur Ausschöpfung der günstigsten Abrechnungsmöglichkeiten aufgebaut. Auf dieser Basis können vergleichende Tarifberechnungen die notwendige Transparenz hinsichtlich der Vertragsinhalte erzeugen und damit im Ergebnis die Voraussetzung für eine betriebskostensenkende Optimierung bestehender Energielieferverträge schaffen.
Die KEB stellt diesen neuen Dienstleistungsschwerpunkt, der bereits im Kreise der Mitglieder des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes guten Anklang erfahren hat, auch gern den Mitgliedsstädten und -gemeinden des NWStGB zur Verfügung. Selbstverständlich werden die jeweiligen Vertragsinhalte von der KEB vertraulich behandelt. NWStGB-Mitglieder, die an diesem KEB-Beratungsangebot interessiert sind, sollten sich unmittelbar mit der:
Kommunale Energie Beratung KEB, Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover, Tel.: 0511/30285-60, Fax: 0511/30285-56, in Verbindung setzen.
Az.: V/2-811-16