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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 114/2023 vom 13.02.2023
Vertrauliche Geburt
Keine schwangere Frau muss in Deutschland ihr Kind alleine und heimlich zur Welt bringen. Jede Frau hat das Recht, während und nach der Schwangerschaft bei Schwangerschaftsberatungsstellen anonym und beschützt Hilfe in Anspruch zu nehmen. So sieht es das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt vor, das am 1. Mai 2014 in Kraft trat. Die Broschüre "Die vertrauliche Geburt" bietet einen Überblick über die wichtigsten Fragen, die sich im Rahmen der vertraulichen Geburt stellen und dient als Orientierungshilfe für alle am Verfahren beteiligten Akteure. Zudem enthält die Broschüre alle gesetzlichen Regelungen, die zur Verbesserung der Hilfen für Schwangere und zur vertraulichen Geburt eingeführt worden sind.
Unter BMFSFJ - Die vertrauliche Geburt steht die Broschüre zum Herunterladen zur Verfügung.
Az.: 37.0.10-003/002