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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 191/2023 vom 07.03.2023
Verwaltungsdigitalisierung voranbringen – Onlinezugangsgesetz zeitnah umsetzen
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat im Rahmen der schriftlichen Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Digitalisierung des Landtags NRW eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Antrag der FDP-Fraktion (Drucksache 18/1669) „Verwaltungsdigitalisierung voranbringen – Onlinezugangsgesetz zeitnah umsetzen“ abgegeben.
In dieser Stellungnahme wird dargelegt, dass sich die Kommunen mit Blick auf die Verwaltungsdigitalisierung und auf die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) einer äußerst schwierigen Situation gegenüber sehen. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung wird seitens der kommunalen Spitzenverbände regelmäßig auf Hemmnisse und Risiken bei der OZG-Umsetzung hingewiesen. Dabei ist die Einbindung des kommunalen Sachverstandes in der aktuellen Situation der OZG-Umsetzung und für das Gelingen einer durchgängigen (Ende-zu-Ende) Digitalisierung unerlässlich.
Die Kommunen in NRW bekennen sich zum Ziel einer innovativen, digitalen und nutzerfreundlichen Verwaltung. Sie wollen Dienstleistungen bürgernäher und effizienter erbringen. Das OZG ist ein Baustein auf dem Weg zur digital transformierten Kommunalverwaltung. Gleichwohl besteht unter den Kommunen Einigkeit, dass die mit dem OZG gesteckten Ziele nicht weit genug reichen.
Die Kommunen haben große Anstrengungen für ein breitgefächertes Angebot an Online-Diensten im Rahmen der OZG-Umsetzung unternommen. Dennoch ist die OZG-Umsetzungsfrist am 31. Dezember 2022 verstrichen, ohne dass eine vollständige Umsetzung gelungen ist. Die fristgerechte Umsetzung war ohne Klärung der offenen organisatorischen, technischen und finanziellen Fragen durch das Land und den Bund unmöglich.
Ein nicht ressortabgestimmter Referentenentwurf zur Weiterentwicklung des OZG liegt seit Kurzem vor. Dem Entwurf lassen sich erste Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Kommunen entnehmen. Dennoch lässt auch dieser Referentenentwurf viele entscheidende und klärungsbedürftige Fragestellungen offen.
Mitgliedskommunen können die vollständige Stellungnahme im Intranet unter Fachinformationen – Fachgebiete Digitalisierung – OZG abrufen.
Az.: 17.0.1.2-002/001