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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 711/2001 vom 05.12.2001
Verwaltungsgebühren für Personalausweise und Reisepässe
Die Euro-Umstellung der Paßgebühren ist Bestandteil der "Verordnung zur Reform paß- und personalausweisrechtlichen Vorschriften" (Artikel 3), mit deren Entwurf wir im Sommer im Zusammenhang mit der Verbesserung der Fälschungssicherheit von vorläufigen Reisepässen und Personalausweisen sowie Kinderausweisen befasst waren.
Wegen Einwendungen und Verzögerungen auf Länderseite hat sich die Verabschiedung verzögert. Der endgültige Verordnungsentwurf liegt derzeit dem Minister zur Unterschrift vor und ist im Intranet-Angebot des Verbandes unter Fachinformation und Service", "Recht und Verfassung" abrufbar.
Die Gebührenregelung für die Ausstellung von Personalausweisen findet sich in Artikel 25 a) des 6. Euro-Einführungsgesetzes, welches zum 1. Januar 2002 in Kraft treten wird. Die vorgesehene Gebühr beträgt 8 Euro.
Az.: I/2 113-01