Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 582/2016 vom 11.07.2016

Verwaltungsgericht Aachen zu Altkleidercontainern

Das VG Aachen hat mit Urteil vom 06.04.2016 (Az.: 6 K 965/14) und Urteil vom 26.04.2016 — Az.: 6 K 2357/15) entschieden, dass bezogen auf das Aufstellen von Alttextilien-Containern eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis auch exklusiv nur an einen Anbieter vergeben werden kann. In den entschiedenen Fällen war durch den Stadtrat jeweils ein entsprechendes Konzept zur Aufstellung von Altkleidersammelbehältern beschlossen worden.

Es waren Standorte für Alttextilien-Container auf öffentlichen Flächen festgelegt worden. Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse sollten aber für diese Standorte nur gebündelt an einen Antragsteller erteilt werden. Nach dem VG Aachen ist die mit dem Konzept der Wartung und Sammlung aus einer Hand getroffenen Entscheidung, straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse nur an einen Antragsteller zu vergeben, als ermessensfehlerfrei anzusehen. Eine beklagte Stadt könne sich für ein solches Konzept entscheiden, um Verschmutzungen an Standorten und damit verbundene Beeinträchtigungen der Sicherheit der Leichtigkeit des Verkehrs wirksam zu verhindern.

Ein Konzept der Sammlung und Wartung aus einer Hand sei hierfür auch geeignet, weil die Betreuung, Entleerung und Reinigung der Container und deren Umgebung in der Verantwortung nur eines Erlaubnisinhabers liege. Dadurch werde der Aufwand für die Überwachung der Standorte der Container verringert und eine zügige Beseitigung und Störung von Verunreinigungen sichergestellt.

Az.: 25.0.2.1 qu

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search