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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 363/2018 vom 04.06.2018
Verwaltungsgericht Aachen zu Nässeschäden
Das VG Aachen hat mit Urteil vom 6.12.2017 (Az.: 6 K 1298/12 — abrufbar unter: www.justiz.nrw.de) entschieden, dass Straßenoberflächenwasser als Niederschlagswasser im Sinne des § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG anzusehen ist, welches der Träger der Straßenbaulast zu beseitigen hat. Führt Straßenoberflächenwasser zu einem Nässeschaden an einem Gebäude eines Straßen-Anliegergrundstücks, so besteht gegen den Straßenbaulastträger ein öffentlich-rechtlicher Folgebeseitigungsanspruch.
Az.: 24.1.1 qu