Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 104/2014 vom 20.01.2014

Verwaltungsgericht Düsseldorf zum Gebührennachlass

Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.09.2013 (Az.: 16 K 4281/13 — abrufbar unter: www.nrwe.de) entschieden, dass einem Grundstückseigentümer bei der Abfallgebühr ein Billigkeitserlass nicht zu gewähren ist, wenn die Mieter in den Mehrfamilienhäusern auf seinem Grundstück erhebliche Abfallmengen produzieren. Nach dem VG Düsseldorf sollen nach § 9 Abs. 2 Satz 3 Landesabfallgesetz NRW bei der Gebührenbemessung wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen geschaffen werden. In Anknüpfung hieran kommt deshalb — so das VG Düsseldorf - bei dem Anfall von größeren Abfallmengen auf einem Grundstück eine Art „Mengenrabatt“ gerade nicht in Betracht.

Az.: II/2 33-10 qu-ko

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