Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 208/1999 vom 05.04.1999

Verwaltungsstrukturreform

1. Information der Landesregierung

Das Landespresse- und Informationsamt teilt über ein Gespräch der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden folgendes mit:

"Ministerpräsident Wolfgang Clement und Innenminister Dr. Fritz Behrens sind mit den drei kommunalen Spitzenverbänden zu einem intensiven Gespräch zusammengetroffen.

Die Landesregierung hat die Vertreter der Spitzenverbände über die Pläne für die Reform in den Ministerien, den Landesoberbehörden und den staatlichen Sonderbehörden informiert. Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war die Frage, welche kommunalen Aufgaben nach einer Reform weiterhin überörtlich wahrgenommen werden müssen.

Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben vereinbart, die weiteren Schritte zur Modernisierung in enger Abstimmung vorzunehmen. Hierzu wurde ein ständiger Gesprächskreis der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbart.

Ministerpräsident Clement und Innenminister Dr. Behrens betonten noch einmal das Kernanliegen der Landesregierung bei der Reform: Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, bessere Dienstleistungen der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen, nachvollziehbare Entscheidungsprozesse und klare Verantwortlichkeiten.

Öffentliche Aufgaben sollen, wo immer möglich, in den Städten und Gemeinden erledigt werden. Kreise und kreisfreie Städte, Gemeinden, Mittelstädte und die großen Zentren sollen mehr als bisher in eigener Verantwortung handeln und entscheiden können. In einem "Zweiten Gesetz zur Modernisierung von Regierung und Verwaltung soll geregelt werden, welche Aufgagen im Interesse größerer Effizienz, Überschaubarkeit und Bürgernähe künftig an anderer Stelle wahrgenommen werden sollen und welche Verwaltungsstruktur dafür benötigt wird - bei gleicher Qualität der öffentlichen Dienstleistungen.

Es bestand Einvernehmen, daß es eine Finanzierungsregelung geben muß, bei der es keine Gewinner und Verlierer geben darf.

In ihrer Kabinettklausur am 09.03.1999 habe die Landesregierung über weitere Eckpunkte des zweiten Modernisierungsgesetzes beraten und weitere Prüfaufträge erteilt. Es ist insbesondere zu prüfen, welche staatlichen Aufgaben für eine Kommunalisierung in Betracht kommen. Das Kabinett hat am 09.03.1999 in seinem Beschluß nochmals bekräftigt, daß keine kommunalen Aufgaben verstaatlicht werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben zugesagt, gemeinsam mit dem Land an der Strukturierung der staatlichen und kommunalen Aufgaben mitzuwirken. In diesem Zusammenhang haben der Städtetag und der Landkreistag auf die Schwierigkeiten mit diesem ambitionierten Zeitplan hingewiesen. Die kommunalen Spitzenverbände und der Ministerpräsident stimmen darin überein, die Arbeit an der Reform gemeinsam und zügig anzugehen."

2. Die Mitgliedsstädte und -gemeinden sind mit Schnellbrief vom 15.03.1999 weiterhin ergänzend wie folgt informiert worden:

"Am 13. März 1999 haben die kommunalen Spitzenverbände mit Ministerpräsident Clement und Innenminister Dr. Behrens einen Meinungsaustausch über Grundfragen der geplanten Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen geführt. Als Vertreter des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes nahmen an dem Gespräch I. Vizepräsident Wilmbusse, Lemgo, Bürgermeister Schwade, Lippstadt, Bürgermeister Schäfer, Bergkamen, Stadtdirektor Palmen, Kleve, Ratsmitglied Kegel, Langenfeld, sowie der Unterzeichner teil. Die wesentlichen Ergebnisse des Gesprächsverlaufs sind in der beiliegenden Information der Landesregierung vom 14. März 1999 festgehalten.

Ergänzend zu dieser Information geben wir folgende Hinweise:

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1. Verstaatlichung bisher von den Landschaftsverbänden wahrgenommenen Aufgaben

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Ministerpräsident Clement erklärte, daß nach den bisherigen Erörterungen die bisher von den Landschaftsverbänden wahrgenommenen Aufgaben im Bereich des Straßenbaus und der Straßenunterhaltung sowie der Forensik auf das Land übertragen werden sollten. Das Land beabsichtigt, die mit dem Straßenbau zusammenhängenden Aufgaben bei zwei regionalen Dienstleistungszentren in Köln und Münster zu konzentrieren. Aufgaben der Planfeststellung könnten hingegen bei allen Dienstleistungszentren angesiedelt werden. Weitere Verstaatlichungen bisher auf der kommunalen Ebene wahrgenommenen Aufgaben soll es nicht geben. Dies gilt insbesondere auch für die Archivberatungsstellen, die entgegen von Befürchtungen der Landschaftsverbände nicht verstaatlicht werden sollen.

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2. Kommunalisierung bisher auf der Mittelebene wahrgenommenen staatlichen Aufgaben

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Das Land beabsichtigt, Aufgaben in größtmöglichem Umfang auf die Stufe der Kreise und kreisfreien Städte zu verlagern, wie es immer wieder von kommunaler Seite gefordert worden ist. Es handelt sich im wesentlichen um die Herunterzonung von Aufgaben, die bisher bei den Regierungspräsidenten angesiedelt sind. Die kommunalen Spitzenverbände sind aufgefordert worden, bis zum 07. April entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns bis spätestens 05. April 1999 entsprechende Anregungen geben würden. Das Landeskabinett will am 20.April darüber entscheiden, in welchem Umfange bisher staatlich wahrgenommene Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert werden sollen.

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3. Modernisierung der Landesverwaltung

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Nach Darstellung des Ministerpräsidenten sollen die Aufgaben aller Ministerien überprüft werden mit dem Ziel, daß sich die Arbeit der Ministerien im wesentlichen auf Lenkungsaufgaben konzentriert. Außerdem ist eine komplette Neuorganisation aller Landesoberbehörden vorgesehen. Es wird angestrebt, daß letztlich nur noch 4 bis 5 Landesoberbehörden bestehen bleiben. Von dieser Umorganisation sind rd. 35.000 Mitarbeiter betroffen.

Auf der Mittelebene sollen die Aufgaben soweit wie möglich unter Einbeziehung bisheriger Sonderbehörden gebündelt werden. Dieser Bündelung geht voraus eine Prüfung der Frage, in welchem Umfange Aufgaben auf die kommunale Ebene verlagert werden können.

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4. Wahrnehmung kommunaler Aufgaben auf der mittleren Ebene

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Einen breiten Raum nahm in der Besprechung die Erörterung der Frage ein, in welchem Umfange noch kommunale Aufgaben auf der mittleren Ebene wahrgenommen werden müssen. Ziel der Landesregierung ist es zunächst, daß in größtmöglichem Umfange bisher von den Landschaftsverbänden wahrgenommene Aufgaben auf die örtliche kommunale Ebene verlagert werden. Diese Zielsetzung wurde insbesondere von den Vertretern des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes unterstützt. Diese Problematik soll nunmehr in Projektgruppen bezogen auf die einzelnen Aufgaben näher untersucht werden. Einig waren sich die Beteiligten darin, daß eine Aufgabenverlagerung auf eine andere Ebene nur bei gleicher Qualität der Aufgabenerfüllung in Frage komme.

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5. Ausgestaltung der kommunalen Vertretung auf der mittleren Ebene

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Ein Regionalrat (bisheriger Arbeitstitel) soll die kommunale Aufgabenwahrnehmung auf der mittleren Ebene begleiten. Diesem Regionalrat sollen einmal die bisher von den Bezirksplanungsräten wahrgenommenen Aufgaben übertragen werden. Dies betrifft insbesondere die Regionalplanung einschließlich der Verkehrsplanung sowie zusätzlich die regionale Strukturpolitik, die landesweit in bisher 15 gesetzlich nicht näher geregelten Gremien erörtert wurde. Außerdem übernimmt der Regionalrat die Funktionen, die bisher von den Landschaftsversammlungen wahrgenommen wurde. Die Verzahnung mit der staatlichen Mittelbehörde wurde angesprochen, konkrete Ergebnisse aber noch nicht erzielt. Im wesentlichen tauschten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des Landes ihre Vorstellungen hinsichtlich der Sturktur der kommunalen Aufgabenwahrnehmung auf der mittleren Ebene aus.

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6. Finanzierungsfragen

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Die Beteiligten waren sich darin einig, daß es bei der Reform keine Gewinner und Verlieren geben dürfe. Den Aufgabenverlagerungen müssen entsprechende Finanzierungsregelungen folgen. Einzelheiten der Finanzierung können allerdings erst dann besprochen werden, wenn Klarheit über das Ausmaß der Aufgabenverlagerungen besteht.

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7. Zeitschiene

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Wie bereits dargelegt, will die Landesregierung in ihrer Sitzung am 20. April Klarheit über die mögliche Verlagerung bisher staatlicher Aufgaben auf die kommunale Ebene schaffen. Außerdem soll in dieser Sitzung über die neue Struktur der staatlichen Verwaltung einschließlich Sonderbehörden entschieden werden.

Daran schließt sich die Entscheidung über die Grundstruktur der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben auf der mittleren Ebene an. Zu diesem Zweck wird Ende Mai eine Verbändeanhörung stattfinden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll nach den Plänen der Landesregierung alsdann in der letzten Sitzung des Landtages vor der Sommerpause am 09.oder 10. Juni eingebracht werden. Dieser Gesetzentwurf soll die künftige Verwaltungsstruktur im Lande Nordrhein-Westfalen beschreiben. Eine Verabschiedung dieses Gesetzentwurfes ist alsdann nach ausführlicher parlamentarischer Beratung für Ende des Jahres vorgesehen.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, daß der jetzige Anstoß zur Verwaltungsmodernisierung und zur Verwaltungsstrukturreform in Nordrhein-Westfalen erstmals die große Chance bietet, auch tatsächlich zu notwendigen Veränderungen zu kommen. Von diesen Veränderungen können letztlich die kreisangehörigen Städte und Gemeinden nur profitieren. Überschläglich kann gesagt werden, daß die derzeitige Landschaftsumlage rund die Hälfte der allgemeinen Kreisumlage ausmacht. Auf die Gestaltung der Landschaftsumlage können allerdings die kreisangehörigen Städte und Gemeinden am wenigsten Einfluß nehmen.

Natürlich muß auch im Zuge der Verwaltungsreform eine Bereinigung der Aufgaben zwischen Kreis und Gemeinden erfolgen. Dies gilt namentlich für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt als auch die Kindergartenfinanzierung. Außerdem sollten wichtige Aufgaben im Bereich der Verkehrslenkung und Verkehrssicherung auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen werden.

Die bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen mit der eigenverantwortlichen Wahrnehmung von Aufgaben ermutigen, auf dem Weg der Zusammenführung von Aufgaben- und Finanzverantwortung weiter voranzuschreiten. Letztlich wird dadurch insbesondere die kommunale Selbstverwaltung auf der Ebene der Städte und Gemeinden gestärkt. Aus diesem Grunde bitten wir, auch Ihrerseits die Reformvorhaben zu unterstützen. Unser Ziel ist: Eigenverantwortung stärken – Umlagezahlungen senken!"

Az.: I 025-70

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