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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 635/2014 vom 20.10.2014
Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014
Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2014 ist nunmehr vom Bund und allen Ländern unterzeichnet und wird alsbald im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie kann aber auch von StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) unter der Rubrik Fachinfo & Service/Bauen und Vergabe/Städtebauförderung abgerufen werden.
In der VV Städtebauförderung 2014 sind die Ergebnisse der parlamentarischen Haushaltsberatungen sowie die Ergebnisse der in den letzten Wochen und Monaten geführten Gespräche zwischen Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Bund berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere das Thema „Armutszuwanderung“ im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ (Art. 4 der VV). Das Thema „Nationale Projekte des Städtebaus“ ist nicht mehr Gegenstand der Verwaltungsvereinbarung. Der Bund hat zudem mitgeteilt, dass das Thema „Kommunen in Haushaltsnotlage“ in Vorbereitung der Verwaltungsvereinbarung 2015 weiter zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden diskutiert wird.
Die wichtigsten Änderungen der VV Städtebauförderung 2014 gegenüber der VV 2013 betreffen das elektronische Monitoring, die Förderung ortsbildprägender Gebäude (Art. 15 der VV) sowie eine Ergänzung der Präambel hinsichtlich der Barrierefreiheit und des Themas „Grün in der Stadt“. Der Bund stellt den Ländern im Jahr 2014 für die „klassischen“ Städtebauförderprogramme Finanzhilfen in Höhe von 650 Millionen Euro (Verpflichtungsrahmen) zur Verfügung. Die Mittel verteilen sich wie folgt:
- Stadtumbau Ost: 105 Millionen Euro
- Stadtumbau West: 105 Millionen Euro
- Städtebaulicher Denkmalschutz Ost: 70 Millionen Euro
- Städtebaulicher Denkmalschutz West: 40 Millionen Euro
- Soziale Stadt: 150 Millionen Euro
- Aktive Stadt- und Ortsteilzentren: 110 Millionen Euro
- Kleinere Städte und Gemeinden: 70 Millionen Euro
Wie den vorstehenden Zahlen entnommen werden kann, haben alle Förderprogramme einen finanziellen Aufwuchs erfahren. Insbesondere das Programm „Soziale Stadt“ wurde von 40 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro Fördervolumen erhöht. Auch das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“ erfährt eine Mittelerhöhung von 55 Millionen Euro im Jahr 2013 auf nun 70 Millionen Euro.
Anmerkung
Aus Sicht des Städte- und Gemeindebundes NRW bleibt kritisch zu hinterfragen, warum der Bund den ursprünglich vorgesehenen Fördermittelansatz in Höhe von 700 Millionen Euro um nunmehr 50 Millionen Euro für „National bedeutsame Maßnahmen“ geschmälert hat. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich in der Vergangenheit gegen die Einführung eines neuen Programmbereichs — auch wenn dieser außerhalb der klassischen Städtebauförderung liegt — ausgesprochen.
Langfristiges Ziel muss es sein, die Anzahl von Förderprogrammen zu reduzieren und nicht noch weitere (neue) Programmbereiche zu installieren. Aus kommunaler Sicht wird es nunmehr darauf ankommen, die konkreten Rahmenbedingungen der Förderung „Nationale Projekte des Städtebaus“ eng zu begleiten und auf eine unmittelbare kommunale Beteiligung hinzuwirken.
Az.: II/1 622-10