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StGB NRW-Mitteilung 399/2000 vom 05.08.2000
Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz
Ein knappes Jahr, nachdem der Bundesrat der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz nur mit knapp 200 Änderungen zugestimmt hat, ist die AuslG-VwV nun am 7. Juni vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Sie wird im Bundesanzeiger bekanntgemacht und tritt am Tag danach in Kraft. Für diese Bekanntmachung ist noch mit einem Zeitraum von etwa 2 Monaten zu rechnen.
Dagegen lässt der Beschluss der Bundesregierung über die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht weiter auf sich warten. Für Ende Juni ist dafür ein Koalitionsgespräch geplant. Mit einem Kabinettsbeschluss ist daher nunmehr im Juli oder August 2000 zu rechnen.
Quelle DStGB-Aktuell vom 23.06.2000
Az.: I/2 115-00