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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 417/2003 vom 23.05.2003
Verwaltungsvorschriften zum Hundegesetz
Die Verwaltungsvorschriften zum Hundegesetz werden in Kürze im Ministerialblatt verkündet und ersetzen dann die Verwaltungsvorschriften zur Landeshundeverordnung. Sie sind dann auch im Internet sowohl unter www.munlv.nrw.de/sites/arbeitsbereiche/verbraucherschutz/tierhaltung.htm als auch in unserem Intranet unter Fachgebiete – Recht und Verfassung – Landeshundegesetz abrufbar.
Besonderheiten gelten beim Vollzug des Landeshundegesetzes gegenüber Angehörigen der britischen Streitkräfte. Der entsprechende Erlaß des Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom 07.05.2003 (Az.: VI-7-78.01.52) ist ebenfalls in unserem Intranet unter der o.g. Internetadresse abrufbar.
Dort können Sie ferner allgemeine gebührenrechtliche Übergangsregelungen bis zum Erlaß der 3. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung abrufen. Schließlich ist dort der zu verwendende Berichtsbogen „gefährliche Hunde“/“sonstige Hunde“ abrufbar.
Az.: I/2 100-00-3