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StGB NRW-Mitteilung 781/1999 vom 20.11.1999
Verwaltungsvorschriften zum neuen Staatsangehörigkeitsrecht
In einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe wird z. Zt. ein Arbeitspapier der Bundesregierung mit dem Entwurf zu einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) beraten. Bund und Länder versuchen dabei auf Arbeitsebene, sich auf eine Verwaltungsvorschrift zu verständen. Auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist in dieser Arbeitsgruppe vertreten.
Die Verwaltungsvorschrift bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die Verhandlungen erweisen sich allerdings als schwierig, da auch die Arbeitsebene nicht frei ist von politischen Vorgaben. Nach der jetzigen Terminplanung ist es daher wenig wahrscheinlich, daß eine Verwaltungsvorschrift rechtzeitig, d. h. zum 1.1.2000 in Kraft treten kann. Da zum jetzigen Zeitpunkt die Beratungen und Gespräche auf Fachebene noch nicht abgeschlossen sind, ist kaum zu erwarten, daß der Bundesrat am 17.12.1999 in seiner letzten Sitzung in diesem Jahr seine Zustimmung erteilen wird. Die Länder haben für diesen Fall angedeutet, daß sie den Städten vorläufige Hinweise an die Hand geben wollen.
In den Verwaltungsvorschriften geht es unter anderem um Ausführungsbestimmungen für die Feststellung der Sprachkenntnisse und der Verfassungstreue, zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit und für die Durchführung der Optionsentscheidung. Auch Punkte, die bereits in den Einbürgerungsrichtlinien enthalten sind, sollen dort abweichend geregelt werden (z. B. erforderliche Aufenthaltsdauer für die Ermessenseinbürgerung nach § 8 StAG).
Quelle: DStGB Aktuell 4499
Az.: I/2 111-00