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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 541/2003 vom 09.07.2003
Verwertung von Fahrzeugen des Instituts der Feuerwehr NRW
Das Innenministerium hat mitgeteilt, daß es ab sofort beabsichtige, alle Dienstfahrzeuge des Institutes der Feuerwehr NRW im Rahmen einer eingeschränkten Versteigerung - am Institut der Feuerwehr NRW in Münster – an Feuerwehren zu veräußern. Sollte ein Verkauf an eine Feuerwehr in NRW im Rahmen des vorgenannten eingeschränkten Bieterkreises nicht möglich sein, sollen alle Dienstkraftfahrzeuge entsprechend der Regelung des § 13 KfzR der allgemeinen Versteigerung des Landes NRW zugeführt werden. Die Versteigerungstermine werden im Internet-Angebot des Instituts der Feuerwehr unter „idf.nrw.de“ veröffentlicht.
Az.: I 130-00