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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 367/2006 vom 04.05.2006
Verzögerung bei der Reform der Erbschaftssteuer
Die von SPD und CDU/CSU im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Erbschaftssteuer und deren In-Kraft-Treten spätestens mit Beginn des Jahres 2007 gerät zunehmend in Zeitnot. Den für die Reform notwendigen Gesetzesentwurf will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück Anfang September vorlegen, da bis zu diesem Zeitpunkt Bundestag und Bundesrat das Gesetz noch bis zum Jahresende verabschieden könnten. Bezüglich der geplanten Reform steht aber noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe aus, das die Reform zum Scheitern bringen könnte.
Die Reform sieht vor, Unternehmenserben von der Erbschaftssteuer zu befreien, wenn sie den Betrieb zehn Jahre fortführen. Bei der Reform soll ein noch offenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt werden, welches sich mit der Frage auseinandersetzt, ob die niedrige Bewertung von Immobilien und Betrieben gegenüber Geldvermögen bei der Erbschaftssteuer, wie vom Bundesfinanzhof behauptet, als ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot anzusehen ist. Nach Vorlage durch den Bundesfinanzhof durch Beschluss vom 22. Mai 2002 ist dazu ein Verfahren (AZ: 1 BvL 10/02) vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts äußerte sich nun skeptisch bezüglich einer Entscheidung noch vor dem September. Somit wird der zeitliche Rahmen für die Einführung der Reform höchstwahrscheinlich nicht einzuhalten sein. Gesetz dem Fall das Bundesverfassungsgericht stimmt in seinem Urteil dem Bundesfinanzhof zu, steht die Reform vor dem aus. Da damit im BMF aber niemand rechnet und man stattdessen vom Bundesverfassungsgericht eher einen definierten Rahmen für die Gestaltung der Erbschaftssteuer erwartet, sieht man im BMF bisher lediglich ein zeitliches Problem. Ein schnelles Urteil bis Anfang September ist aus Sicht des BMF von Interesse, da es dann bereits in den Gesetzesentwurf mit einfließen könnte.
Die Erbschaftssteuer als reine Ländersteuer hat in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Während sie 1994 noch 1,6 Mrd. Euro betrug, stieg sie bis zum Ende des Jahres 2004 auf 4,3 Mrd. Euro an. Bei der Umsetzung der geplanten Reform müssten die Länder nach den bisherigen Rechnungen des Bundesfinanzministeriums mit jährlichen Einnahmeausfällen von 500 Mio. Euro rechnen. Ein Problem bei der Gestaltung dieser Reform wird es sein, Privatvermögen und Betriebsvermögen so abzugrenzen, dass nicht neue Steuerschlupflöcher entstehen und es somit ungewollt zu noch höheren Steuerausfällen kommt.
Az.: IV/1 971-00