Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 490/2023 vom 27.07.2023

VG Aachen zum Kostenersatz bei Abwasser-Grundstücksanschluss

Das VG Aachen hat mit Urteil vom 05.12.2022 (Az.: 7 K 1381/22 – abrufbar unter: www.justiz.nrw.de – Rubrik: Entscheidungen) einen Kostenersatzanspruch der beklagten Gemeinde in Höhe von 1.184,05 Euro für die Inliner-Sanierung einer Grundstücksanschlussleitung an einen öffentlichen Mischwasserkanal bestätigt und den Kostenersatzbescheid gemäß § 10 KAG als rechtmäßig angesehen. Die beklagte Gemeinde hatte bei einer TV-Kanaluntersuchung festgestellt, dass bei der Grundstücksanschlussleitung (= Leitungsstrecke vom öffentlichen Hauptkanal bis zur privaten Grundstücksgrenze), die kein Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage ist, mehrere Schäden zu verzeichnen waren. Die Schäden konnten mit einer sog. Inliner-Sanierung behoben werden. Das VG Aachen bejahte den geltend gemachten Kostenersatzanspruch der Stadt in vollem Umfang, weil die im Zuge der Kamerabefahrung festgestellten Schäden beseitigt worden waren. Die durchgeführte Sanierungsmaßnahme lag auch – so das VG Aachen - im Sonderinteresse der Kläger. Zwar hatten diese vorgetragen, dass die beklagte Gemeinde die festgestellten Schäden selbst verursacht habe, weil bei der TV-Untersuchung eine Fräse zum Einsatz gekommen sei. Dieses war aber – laut VG Aachen – lediglich eine Behauptung ins Blaue hinein, weil der Einsatz einer solchen Fräse nicht stattgefunden hat.

Az.: 24.1.1 qu

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