Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 636/2023 vom 05.09.2023

VG Düsseldorf zum Kanalanschlussbeitrag für eine Grünfläche

Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.03.2023 (Az. 5 K 7985/22- abrufbar unter: www.justiz.nrw.de – Entscheidungen) entschieden, dass für ein Grundstück, welches im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und für das insgesamt nur eine Nutzung als private Grünfläche festgesetzt worden ist, kein Kanalanschlussteilbeitrag für den Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation erhoben werden kann. Für die Nutzbarkeit eines Grundstücks als Grünfläche kommt es – so das VG Düsseldorf – auf eine Möglichkeit zur Beseitigung von Schmutzwasser (regelmäßig) nicht an, weil auf solchen Flächen typischerweise kein Schmutzwasser anfällt. Der öffentliche Schmutzwasserkanal vermittle daher dem betroffenen Grundstück mit Blick auf die durch ihn ermöglichten Schmutzwasserbeseitigung keinen wirtschaftlichen (Erschließungs-)vorteil, so dass die Erhebung eines Anschlussteilbeitrages nicht gerechtfertigt sei.

Az.: 24.1.2.2 qu

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