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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung vom 09.12.2024
VG Freiburg zur Gesamtschuldnerschaft
Das VG Freiburg hat mit Urteil vom 11.07.2024 (Az. 4 K 1957/23) zur Gesamtschuldnerschaft entschieden, dass eine Gemeinde als Gebührengläubigerin grundsätzlich alle Möglichkeiten nutzen darf, um den Abgabenanspruch (hier: Abfallgebühren) zu realisieren. Es ist nicht erforderlich, Vollstreckungsmaßnahmen gegen denjenigen Gesamtschuldner einzuleiten, der voraussichtlich nicht zahlen wird.
Bittet sogar ein anderer Gesamtschuldner um seine vorrangige Heranziehung, um die Gebühren sodann im Innenverhältnis selbst zeitnah mit den anderen Gesamtschuldnern abzurechnen, so ist es in ordnungsgemäßer Ermessensausübung als möglich anzusehen, diesen zahlungsbereiten Gesamtschuldner vorrangig heranzuziehen. Zugleich weist das VG Freiburg darauf hin, dass alle Gebührenschuldner aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Gebührenschuldverhältnis einen Auskunftsanspruch über das Bestehen und die Höhe der Gebührenschuld haben.
Az.: 25.0.9 qu