Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung vom 09.12.2024

VG Freiburg zur Gesamtschuldnerschaft

Das VG Freiburg hat mit Urteil vom 11.07.2024 (Az. 4 K 1957/23) zur Gesamtschuldnerschaft entschieden, dass eine Gemeinde als Gebührengläubigerin grundsätzlich alle Möglichkeiten nutzen darf, um den Abgabenanspruch (hier: Abfallgebühren) zu realisieren. Es ist nicht erforderlich, Vollstreckungsmaßnahmen gegen denjenigen Gesamtschuldner einzuleiten, der voraussichtlich nicht zahlen wird.

Bittet sogar ein anderer Gesamtschuldner um seine vorrangige Heranziehung, um die Gebühren sodann im Innenverhältnis selbst zeitnah mit den anderen Gesamtschuldnern abzurechnen, so ist es in ordnungsgemäßer Ermessensausübung als möglich anzusehen, diesen zahlungsbereiten Gesamtschuldner vorrangig heranzuziehen. Zugleich weist das VG Freiburg darauf hin, dass alle Gebührenschuldner aus dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Gebührenschuldverhältnis einen Auskunftsanspruch über das Bestehen und die Höhe der Gebührenschuld haben.

Az.: 25.0.9 qu

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search