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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 588/2022 vom 12.09.2022
VG Gießen zu § 22 Verpackungsgesetz
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit Urteil vom 09.08.2022 (Az. 6 K 2794/21.GI) entschieden, dass die gem. § 22 Abs. 1 Verpackungsgesetz (VerpackG) abgeschlossene Abstimmungsvereinbarung zwischen einem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (in NRW: Stadt, Gemeinde, Kreis) und den zurzeit 12 privaten Systembetreibern des privatwirtschaftlichen Dualen Systems zur Erfassung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Einwegverpackungen für alle 12 privaten Systembetreiber verbindlich ist, wenn 2/3 der privaten Systembetreiber der Abstimmungsvereinbarung zugestimmt haben. Es sind deshalb alle privaten Systembetreiber verpflichtet, die vereinbarten Mitbenutzungsentgelte zu zahlen. Gleiches gilt für die vereinbarte, gemeinsame Verwertung des Altpapiers bezogen darauf, dass in den kommunalen Altpapiergefäßen die Einwegverpackungen aus Papier/Pappe/Karton mit erfasst werden und einer Verwertung zugeführt werden.
Az.: 25.0.8-004/006