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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 474/2023 vom 21.07.2023
VG Koblenz zu kommunalen Vergaberichtlinien zur Bereitstellung von Bauland
Das VG Koblenz hat mit Urteil vom 22.02.2023 (Az. 2 K 947/22) entschieden, dass die Gemeinden bei der Bereitstellung von Bauland im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung handeln und es daher in ihrem Ermessen steht, ob und inwieweit sie in ihrem Eigentum stehendes Bauland an Private vergeben. Einen Rechtsanspruch auf Zuteilung gemeindlicher Grundstücke habe der Einzelne grundsätzlich nicht. Vielmehr besitze er im Ausgangspunkt – soweit sich eine Gemeinde zur Vergabe von Grundstücken entschließe – nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Bei Eingrenzung dieser seitenvergabe Ermessens könne eine Gemeinde Vergaberichtlinien aufstellen, anhand derer sie ihre Zuteilungsentscheidung ausrichte. Sie führe zu einer Selbstbindung der Verwaltung mit der Folge, dass die betreffenden Grundstücke nur nach Maßgabe dieser Richtlinien vergeben werden dürfen.
Az.: 20.1.4.7-001/003 gr