Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 424/2024 vom 04.06.2024

VG Köln zur Entsorgung von Recyclingbaustoffen

Das VG Köln hat mit Urteil vom 22.12.2023 (– 9 K 1267/20 –) eine abfallrechtliche Entsorgungsanordnung für eingebaute Recyclingbaustoffe in einen städtischen Wirtschaftsweg gerichtet an die Firma, welche den Einbau vorgenommen hat, als ermessenfehlerhaft und damit rechtswidrig eingestuft. Zwar sei eine solche Entsorgungsanordnung grundsätzlich auf der Grundlage des § 62 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) möglich. Allerdings sei die Auswahl des Adressaten der Anordnung rechtsfehlerhaft gewesen. Die „Einbaufirma“ habe zwar das Recyclingmaterial RCL 0-45 von einer Drittfirma als güterüberwachten Recyclingbaustoff-Hersteller mit der Klasse RC-1 erworben. Trotz alle dem könne diese „Einbaufirma“ nicht als sog. Handlungsstörerin herangezogen werden, weil das Abfallrecht den Begriff des sog. Handlungsstörers nicht kennt, sondern nur den Begriff des Abfallbesitzers (§ 3 Abs. 9 KrWG) oder des Abfallerzeugers (§ 3 Abs. 8 KrWG). Nur diesen seien abfallrechtliche Entsorgungspflichten auferlegt.

Az.: 25.0.2.1 qu

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