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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 146/2023 vom 23.02.2023
VG Neustadt zum Mitbenutzungsentgelt gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Urteil vom 17.11.2022 (Az. 4 K 137/22.NW) entschieden, dass ein Anspruch auf ein Mitbenutzungsentgelt gemäß § 22 Abs. 4 Verpackungsgesetz (VerpackG) gegen die privaten Systembetreiber des privatwirtschaftlichen Dualen Systems zur Erfassung und Verwertung von gebrauchten Einweg-Verpackungen nicht automatisch dadurch erlischt, dass der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Mengendaten bezogen auf die Miterfassung von Einweg-Verpackungen aus Papier/Pappe/Karton über die kommunale Altpapiertonne nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat. Laut dem VG Neustadt gilt dieses erst recht dann, wenn der private Systembetreiber selbst die nicht rechtzeitige Meldung der Daten verursacht und herbeigeführt hat.
Az.: 25.0.8 qu