Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 572/2024 vom 12.08.2024

VGH BW zum Gewässerausbau und Baurecht

Der VGH Baden-Württemberg (VGH BW) hat mit Urteil vom 06.02.2024 (Az.: 3 S 2989/21 – NuR 2024, S. 492ff.) klargestellt, dass eine Gemeinde mit dem Ausbau eines Gewässers auch das Ziel verfolgen kann, durch die Maßnahme des Gewässerausbaus den Hochwasserschutz zu verbessern, so dass eine in Rede stehende Fläche aus einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet herausgenommen werden kann und damit nicht mehr den Beschränkungen des § 78 Abs. 1 WHG zur Ausweisung neuer Baugebiete unterliegt. Dem Wasserhaushaltsgesetz ist – so der VGH BW – nicht zu entnehmen, dass von vornherein kein legitimes Bedürfnis besteht, mit Hochwasserschutzmaßnahmen das grundsätzliche Verbot des § 78 Abs. 1 Satz 1 WHG zu überwinden (ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 28.02.2023 – Az.: 20 B 1594/21 -).

Az.: 24.0.14/24.0.16 qu

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