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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 207/1998 vom 20.04.1998
Videofilm Kids reden mit
Nach § 8 Abs. 1 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Diesem Gesetzesanspruch suchen die Kommunen durch unterschiedliche Beteiligungsansätze gerecht zu werden. So gibt es in Nordrhein-Westfalen in elf Kommunen Kinderparlamente, Kinderforen oder Kinder- und Jugendräte. Darüber hinaus haben einige Städte und Gemeinden Kinderbeauftragte eingestellt, beteiligen Kinder und Jugendliche an der Gestaltung von Spielräumen, Naturerlebnisräumen und Jugendcafés, bei der Verkehrsplanung oder bei der Sanierung ganzer Stadtteile.
Gleichwohl muß festgestellt werden, daß bei vielen Erwachsenen nach wie vor Skepsis gegenüber der Mitsprache von Kindern und Jugendlichen besteht. Um der Kinder-Beteiligung weitere Anschübe zu geben, damit Artikel 11 der UN-Kinderrechtskonvention "Der Kinderwille ist bei allen politischen Entscheidungen, die Kinder betreffen, zu berücksichtigen" realisiert wird, hat das Landesjugendamt Westfalen-Lippe einen Videofilm "Kids reden mit" von knapp 20 Minuten Dauer erstellt, der Kinder motivieren soll, sich aktiv für ihre Belange einzusetzen.
Der Film richtet sich an Multiplikatoren in Jugendhilfe und Schulen, die Kinder zwischen 10 und 14 Jahren betreuen. Er zeigt an ausgewählten Beispielen machbare Wege der Kinderbeteiligung auf.
Der Film "Kids reden mit" kann zum Einzelpreis von 49 DM unmittelbar bei der Landesbildstelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, 48133 Münster, bezogen werden. Er kann in Kürze aber auch in vielen Kreis- und Stadtbildstellen entliehen werden.
Az.: III 726