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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 184/2023 vom 07.03.2023
VKU-Positionspapier zum vorausschauenden Netzausbau
Die Rolle des Netzausbaus hat mit der Beschleunigung der Energiewende einmal mehr an Bedeutung gewonnen. Der ambitionierte Ausbau erneuerbarer Energien stellt immer höhere Anforderungen an die Stromnetze: Zum einen müssen erneuerbare Energien ins Netz aufgenommen werden, zum anderen müssen lastenseitig immer mehr Anschlüsse für Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen unterstützt werden. Der Netzausbau ist daher ein wichtiges Glied in der Kette der Energiewende und muss entsprechend investiv gefördert werden. Zudem muss auch die Gasinfrastruktur mit Blick auf einen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft transformiert und zum Teil zurück gebaut werden, was zurzeit noch mit großer Unsicherheit für die Netzbetreiber verbunden ist.
Der VKU hat ein Positionspapier zum Thema „Anforderungen an den vorausschauenden Netzausbau zum Gelingen der Energiewende“ veröffentlicht. Darin wird auf zentrale Hemmnisse eingegangen, die einen vorausschauenden Netzausbau behindern, und es werden Lösungsvorschläge für Anpassungen des Regulierungsrahmens präsentiert.
- Es wird besonders auf das vergangenheitsorientierte Regulierungsregime hingewiesen, dem der Netzausbau zurzeit unterliegt. Regulierungsbedingt fehlt es den Verteilnetzbetreibern an Mitteln, um strategische und vorausschauende Investitionen in den Netzausbau zu tätigen.
- Dazu kommt eine regulatorische Zinssetzung für Eigen- und Fremdkapital, die im Widerspruch zur Zinswende auf dem Kapitalmarkt steht und es den Netzbetreibern ebenfalls erschwert, neue Investitionen zu finanzieren.
- Der Netzausbau wird außerdem durch einen unzureichenden Effizienzvergleich zwischen bereits vorausschauend ausbauenden Netzbetreibern und anderen behindert, was mit Blick auf dringend notwendige Investitionen durch eine unzureichende Netzentgeltsystematik verschärft wird. Kosten für den Netzausbau können demnach nicht in einem ausreichenden Maße über die Netzentgelte ausgeglichen werden.
- Sehr lange Planungs- und Genehmigungszeiten werden durch aufgeblähte Ordnungsrahmen und geringe Personalkapazitäten in den Prüfbehörden bedingt und stehen einem raschen Ausbau im Weg.
- Schließlich besteht große Unsicherheit bei Netzbetreibern, was die Zukunft der Gasinfrastruktur betrifft. Gasnetze werden für den Hochlauf der Wasserstoffinfrastruktur gebraucht, allerdings voraussichtlich nicht in dem Umfang, in dem sie heute für Erdgas verwendet werden. Eine Umwidmung wird daher auch mit einem Rückbau einhergehen, wobei dieser Transformationsprozess noch nicht geregelt ist. Der VKU schlägt in diesem Zusammenhang die Gründung einer Wasserstoffgesellschaft und die Einführung eines Amortisationskontos zur Unterstützung der Infrastrukturbetreiber vor.
Die kommunalen Spitzenverbände teilen die Einschätzung des VKU, dass die regulierungsbedingten Hürden für den vorausschauenden Netzausbau unnötige Stolpersteine bei der Umsetzung der Energiewende sind. Daher sind die vorgeschlagenen Lösungen zu begrüßen; zusätzlich ist auf die fehlende Regulierung in Bezug auf den Rückbau der Gasnetze hinzuweisen. Die hier vorherrschende Unsicherheit überschattet die Konzessionsvergabe in vielen Gemeinden und behindert den Hochlauf einer Wasserstoffinfrastruktur.
Zudem kann eine neu gestaltete Regulierung die vorherrschenden Probleme nur zum Teil lösen. In vielen Bereichen verschärfen die Beschleunigung der Verfahren und die ambitioniert gesteckten Ziele der Energiewende den Mangel an vorhandenem (Fach-) Personal. Während die Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Netzausbau mit geringen Kosten an sich verbunden ist, muss substanziell in die Werbung und Ausbildung von Arbeitskräften investiert werden.
Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.
Az.: 28.6.12-001/001