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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 344/2006 vom 21.04.2006
Voraussetzungen eines vergaberechtsfreien In-House-Geschäfts
Die Art. 43, 49 und 86 EG-Vertrag sowie der Grundsatz der Gleichbehandlung, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und der Grundsatz der Transparenz stehen einer nationalen Regelung nicht entgegen, die es einer öffentlichen Körperschaft erlaubt, eine öffentliche Dienstleistung freihändig an eine Gesellschaft zu vergeben, deren Kapital sie vollständig hält, sofern die öffentliche Körperschaft über diese Gesellschaft eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und die Gesellschaft ihre Tätigkeit im Wesentlichen für die Körperschaft verrichtet, die ihre Anteile innehat.
[EuGH, Urteil vom 06.04.2006 - Rs. C-410/04]
Der vom EuGH entschiedene Fall betrifft eine Aktiengesellschaft, deren Kapital vollständig von der Gemeinde Bari/Italien gehalten wird und deren einzige Tätigkeit darin besteht, einen öffentlichen Verkehrsdienst im Gebiet dieser Gemeinde zu betreiben. Die Gesellschaft wird vollständig von der Gemeinde Bari kontrolliert.
Az.: II/1 608-00