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StGB NRW-Mitteilung 683/2008 vom 26.10.2008
Vorerst keine Wahlcomputer in Sachsen
Wie ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums gegenüber den Dresdner Neuen Nachrichten mitteilte, werden bei den für das Jahr 2009 vorgesehenen Wahlen (Kommunal-, Landtags-, Bundes- und Europawahlen) aus Sicherheitsgründen keine Wahlcomputer eingesetzt. Nach diesem Bericht (dnn-online.decenturl.com/wahlcomputer-sachsen) schätze das Ministerium das Risiko der Manipulierbarkeit der Geräte derzeit noch als zu hoch ein. Vor dem Bundesverfassungsgericht hat indessen das Verfahren von zwei Wählern gegen die abweisende Entscheidung des Wahlausschusses des Bundestages, der die letzte Bundestagswahl und den Einsatz von Wahlcomputern für unbedenklich hält, begonnen (vgl. StGB NRW-Mitteilung 147/2007).
Az.: I/2 024-02