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StGB NRW-Mitteilung 8/2017 vom 18.01.2017
Vorschläge ergänzender Sicherheits-Maßnahmen gegen Gefährder
Als Konsequenz aus dem Anschlag am Berliner Breitscheidplatz haben sich Bundesinnenminister Dr. Thomas De Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas auf folgende zentrale Gesetzesverschärfungen und Maßnahmen geeinigt:
Abschiebehaft
Bei der Ausweitung der Abschiebehaft soll ein neuer Haftgrund für vollziehbar ausreisepflichtige Gefährder geschaffen werden, von denen eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik oder Terrorgefahr ausgeht. Bei den sog. Gefährdern handelt es sich um ausreisepflichtige Asylbewerber, von denen erwiesenermaßen eine Gefahr für die nationale Sicherheit ausgeht.
Zudem sollen ausreisepflichtige Gefährder künftig länger in Abschiebehaft genommen werden können, auch wenn die für die Abschiebung erforderlichen Papiere aus den Herkunftsländern nicht vorliegen. Bislang dürfen Ausländer nur dann in Abschiebehaft genommen werden, wenn ihre Ausweisung innerhalb von drei Monaten möglich ist. Verweigert das Herkunftsland die Aufnahme, verhindert dies die Haft in Deutschland. Der Ausreisegewahrsam für Ausländer soll zudem von vier auf zehn Tage verlängert werden. Außerdem sollen die Präventionsmaßnahmen im Bereich des Islamismus ausgeweitet werden, um Radikalisierungen zu verhindern.
Rücknahmeabkommen
Bei Verhandlungen mit Herkunftsländern über die Rückführung abgelehnter Asylbewerber soll der Druck erhöht werden, wenn die Herkunftsländer die Rücknahme abgelehnter Asylbewerber verweigern. In den Gesprächen soll es dann auch um die Entwicklungshilfe, die Wirtschaftsförderung oder Regeln für Visa gehen. Gefährder sollen durch eine Änderung der EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung bereits daran gehindert werden per Flugzeug nach Deutschland und Europa einzureisen.
Überwachung
Ausreisepflichtige Asylbewerber, die die öffentliche Sicherheit gefährden, sollen künftig schärfer überwacht werden können. Durch eine Änderung des BKA-Gesetzes soll eine Überwachung von Gefährdern mit elektronischen Fußfesseln ermöglicht werden. Bereits 2016 hatte man sich darauf geeinigt, diese nach der Haft bei extremistischen Straftätern zuzulassen, die wegen schwerer Vergehen verurteilt worden sind — beispielsweise der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Terrorismusfinanzierung oder der Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Nun sollen diese generell bei Personen erlaubt sein, die von den Behörden als Gefährder identifiziert wurden. Hier seien jedoch insbesondere die Länder gefragt, entsprechende Gesetze zu beschließen, da sie für die meisten Gefährder zuständig sind.
Die Maßnahmen ergänzen den Maßnahmenkatalog für mehr Sicherheit und Terrorprävention. Sie sollen nicht im Rahmen eines Gesamtpakets eingebracht werden, sondern bauen teilweise auf bestehenden Gesetzentwürfen auf.
Bewertung
Der DStGB und der StGB NRW befürworten die unterbreiteten ergänzenden Vorschläge. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss Anschläge wie am Berliner Breitscheidplatz mit allen staatlichen Mitteln verhindern. Hierzu gehört, Konsequenzen im Hinblick auf den Umgang mit Menschen zu ziehen, von denen nachweislich eine Gefahr für die nationale Sicherheit ausgeht. Vollziehbar ausreisepflichtige Gefährder müssen konsequent abgeschoben werden.
Es sollte überprüft werden, inwiefern die Vorschläge auch im Hinblick auf nachweislich gefährliche Asylbewerber greifen können, über deren Asylantrag noch nicht entschieden wurde. Die Rückführung darf nicht daran scheitern, dass die Herkunftsländer keine Reisedokumente zur Verfügung stellen. Allerdings sollte zunächst auf eine einvernehmliche Lösung mit den Herkunftsländern gesetzt und insbesondere die schnellere Passbeschaffung fokussiert werden. Darüber hinaus sollte stärker auf positive Anreize gesetzt werden, um die freiwillige Rückführung zu fördern.
Es ist richtig, Gefährder zielgenauer zu beobachten und zu überwachen. Schärfere Konsequenzen sowie eine Residenzpflicht für Asylbewerber, die die Behörden über ihre Identität täuschen, sind hierfür wichtige Schritte. Neben den Vorschlägen für elektronische Fußfesseln bedarf es insbesondere der Aufstockung des Personals der Polizei- und Sicherheitsbehörden. Die Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Plätze kann darüber hinaus maßgeblich dazu beitragen, das Sicherheitsgefühl der Bürger zu stärken. Eine vernünftige, intelligente Videoüberwachung wirkt abschreckend und dient zugleich der erfolgreichen Strafverfolgung.
Prävention muss auch im Kampf gegen terroristische Bedrohungen eine weitaus größere Rolle spielen. Ziel muss es sein, Radikalisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. (Quelle: DStGB Aktuell 02-17 vom 13.01.2017)
Az.: 15.0.15