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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 483/1999 vom 20.07.1999
Wachsleichen auf kommunalen Friedhöfen
Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse (wasserundurchlässige Lehmböden) auf vielen kommunalen Friedhöfen wird der natürliche Verwesungsprozeß von Leichen teilweise sehr stark behindert. In solchen geologischen Problemzonen kommt es im Extremfall zur Bildung sogenannter "Wachsleichen", die auch nach Ablauf der regelmäßigen Ruhezeiten kaum Anzeichen von Verwesung aufweisen.
Die Geschäftsstelle bittet im Wege des Erfahrungsaustauschs um Mitteilung, ob und in welchem Umfang Mitgliedsstädte und -gemeinden mit diesem Problem zu tun haben und wie mit Wachsleichen verfahren wird (Tieferlegung, Umbettung, Verbrennung oder ggf. alternative Verfahren).
Gegebenenfalls wird um Mitteilung gebeten, ob Interesse an der Teilnahme eines gemeinsam finanzierten Forschungsprojektes zu alternativen Methoden der "Entsorgung" von Wachsleichen besteht.
Az.: IV/2 873-00