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StGB NRW-Mitteilung 511/1998 vom 20.09.1998
Wahlbriefzustellung über Postfach
Die Generaldirektion der Deutschen Post AG hat gebeten, auf folgenden Umstand hinzuweisen:
Nach der Vereinbarung zwischen dem Bundesinnenministerium, den Länderinnenministerien und der Deutschen Post AG werden an den Wahlsonntagen Wahlbriefe durch die Tochtergesellschaft PostExpress GmbH direkt an die jeweiligen Wahlleiter ausgeliefert. Wir sind gem. § 1 Abs. 2 der Vereinbarung davon ausgegangen, daß das Aufkommen von Wahlbriefen aus der Samstagskastenleerung vor dem Wahlsonntag sowie die bisher noch nicht ausgelieferten Wahlbriefe am Samstag an die Deutsche PostExpress GmbH übergeben und in deren Netz befördert werden.
Die Entgegennahme dieser Wahlbriefe sollte bilateral geregelt werden.
Die Deutsche Post AG weist jetzt darauf hin, daß Probleme am Samstag vor der Wahl dadurch entstehen könnten, daß noch Wahlbriefe aus der Freitagskastenleerung in die Postfächer der jeweiligen Kommune gelegt wurden, nachdem diese ihre Post bereits abgeholt hat. Es wäre somit Sorge zu tragen, daß die Postfächer auch am Samstag vor der Wahl noch einmal geleert werden.
Az.: I/2 011-06-1