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StGB NRW-Mitteilung 366/2002 vom 05.07.2002
Wahlschablonen für Blinde und Sehbehinderte
Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen tritt in seinen wahlrechtlichen Regelungen erst zum 1. Januar 2003 in Kraft. Gleichwohl ist der Bundesregierung daran gelegen, diesen soweit möglich bereits bei der Bundestagswahl am 22. September 2002 Rechnung zu tragen. Der Bundesminister des Innern bittet deshalb in einem Schreiben an die Länder darum, Blindenvereinen, die ihre Bereitschaft zur Herstellung von Stimmzettelschablonen erklärt haben, so früh wie möglich Stimmzettelmuster zur Verfügung stellen zu lassen.
Die notwendigen Kosten für die Herstellung und Verteilung der Stimmzettelschablonen werden demzufolge den Blindenvereinen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung vom Bund erstattet.
Quelle: DStGB-Aktuell 2202 vom 31.05.2002
Az.: I/2 011-06-01